FAQ

Flüssiggas ist ein fossiler Energieträger, der bei der Förderung von Erdöl und Erdgas übrig bleibt. Zum Einsatz kommt das Gas, das aus den chemischen Stoffen Propan und Butan besteht, beim Wärmen, Heizen und Kochen in Wohnwagen, auf Schiffen oder beim Betreiben eines Grills. Allgemein bekannt ist es als Camping- oder Autogas, weil es teilweise auch als Treibstoff für Fahrzeuge verwendet wird. Das Gas bleibt bei Raumtemperatur und relativ geringem Druck in einem flüssigen Aggregatszustand, deshalb wird es auch LPG (Liquified Petroleum Gas) oder eben Flüssiggas genannt.

Unter Normalbedingungen handelt es sich bei Flüssiggas um ein farbloses, fast geruchloses Gasgemisch, das schwerer als Luft ist.  Das Gemisch ist brennbar und kann in Kontakt mit Sauerstoff jedoch zu Explosionen führen, insbesondere wenn es unbemerkt entweicht, weil Schläuche oder Regler undicht oder falsch installiert sind. Damit ein unbeabsichtigtes Entweichen sofort bemerkt werden kann, ist Flüssiggas odoriert. Weil Flüssiggas schwerer als Luft ist, sich am Boden sammeln und damit den Sauerstoff verdrängen kann, droht im Falle des unbemerkten Entweichens zudem Erstickungsgefahr.

Achten Sie auf einen sorgfältigen Umgang und eine korrekte Installation. Der Regler muss zur Flasche passen. Besondere Vorsicht ist beim Kauf von Flaschen im Ausland geboten, weil die Regler und Flaschen aus dem Urlaubsland nicht mit den in der Schweiz erhältlichen Produkten kompatibel sind. Im Zweifelsfall fragen Sie lieber bei uns nach, wir unterstützen Sie gerne.

Achten Sie bei allen Komponenten auf Gebrauchsspuren, Dichtheit und Funktionsfähigkeit und lassen Sie Ihre Gasanlage regelmässig von einem Fachmann überprüfen. Druckregler haben ein Produktionsdatum aufgedruckt und sollten nicht länger als 10 Jahre verwendet werden.

Um Explosionsgefahr zu vermeiden, muss der Standort der Flüssiggasanlage ausreichend gelüftet werden. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, Flüssiggasflaschen auf keinen Fall im Keller oder anderen schlecht belüfteten Orten zu lagern. Eventuell austretendes Gas könnte sich nicht schnell genug verflüchtigen und zu Unfällen führen. Beachten Sie im Umgang mit Gasanlagen die Schutzmassnahmen auf den Flaschenhalsetiketten.

Der Umgang mit Flüssiggas ist bei sorgfältiger Handhabung und regelmässiger Kontrolle ungefährlich. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass aufgrund von unsachgemässem Betrieb oder ungenügender Wartung immer wieder schwere Unfälle passieren. Ein undichter, spröder Schlauch oder die Installation eines nicht kompatiblen Reglers können schwere Folgen haben. Um Wohnmobil- oder Bootsbesitzer, Nachbarn auf dem Campingplatz oder Besucher einer Veranstaltung vor einer Gasexplosion zu schützen, gibt es gesetzliche Bestimmungen, die eine regelmässige Kontrolle von Flüssiggasanlagen vorschreiben.

Die Richtlinien der EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) zur Lagerung und Nutzung von Flüssiggas schreiben vor, dass sämtliche Flüssiggasanlagen, deren Menge 0,5 kg übersteigt, regelmässig von einer qualifizierten Person überprüft werden müssen.

  • Für Schiffe und Wohnmobile gilt ein Kontrollintervall von drei Jahren.
  • Für Flüssiggasanlagen für Veranstaltungen ist eine jährliche Kontrolle vorgeschrieben.

Die Richtlinien gelten für den industriellen, gewerblichen, betrieblichen und privaten Bereich. Als Spezialisten im Bereich Gasversorgung unterstützen wir Sie bei der Planung, Installation und Kontrolle sowie im Umgang und bei der Instandhaltung von privaten und gewerblichen Flüssiggasanlagen. Alle anderen Flüssiggasinstallationen müssen alle sechs Jahre überprüft werden.

Ja, wenn das Gewicht der Flüssiggasanlage 0,5 kg übersteigt. Neben dem Grill werden oft auch Backöfen, Herdplatten, Kühlschränke oder Warmwassererzeuger mit Gas betrieben. Die Kontrolle ist für sämtliche Anlagen zwingend und der Nachweis liegt in der Verantwortung der Campinggäste. Auf Campingplätzen in der Schweiz muss beim Check-in eine Vignette oder Bescheinigung zum Nachweis für die durchgeführte Gaskontrolle vorgelegt werden. Die neue Verordnung gilt seit Dezember 2017 und Kontrollen sind jeweils in einem Abstand von drei Jahren fällig. Beachten Sie, dass Sie auf vielen Campingplätzen, beispielsweise in Deutschland, ohne gültige Gasvignette nicht auf den Campingplatz dürfen.

Zudem ist auf Verlangen des Platzwartes die ausgefüllte Checkliste Camping vorzulegen.

Sobald die Flüssiggasanlage auf Ihrem Schiff in der Kombüse zum Kochen, zum Betreiben des Kühlschranks oder auch zum Heizen ein Gewicht von 0,5 kg übersteigt. Zudem sind fest eingebaute Gasinstallationen auch unter 0.5 kg kontrollpflichtig. Die Bescheinigung der fachmännisch durchgeführten Gaskontrolle wird von Schifffahrtsämtern bei der Schiffsprüfung verlangt. Die Gültigkeit der Kontrollbescheinigung respektive Vignette beträgt drei Jahre.

Ob es sich um das Betreiben einer Festwirtschaft an einem Grümpelturnier, einem Open Air oder um den Grillstand an einer Chilbi handelt: Gaskontrollen bei Veranstaltungen unterliegen strengen Vorschriften. Aufgrund der intensiven Nutzung und des erhöhten Gefahrenpotenzials für grössere Menschenansammlungen müssen Gasgeräte für Veranstaltungen jährlich von einem ausgebildeten Kontrolleur geprüft werden. Dem Brandschutzbeauftragten sind der Nachweis sowie die gültige Vignette auf Verlangen vorzuweisen. Wir empfehlen Ihnen, die Checkliste Veranstaltungen sorgfältig und frühzeitig auszufüllen, um zu vermeiden, dass Sie trotz Vorkasse (Platzgeld, Materialeinkauf, Personal) am Ende leer ausgehen.

Sobald Wasserleitungen nicht regelmässig durchgespült werden, können sich Keime darin absetzen. Insbesondere bei falschen Wassertemperaturen in den Rohren, im Wassererwärmer oder in der Zirkulation sowie durch zu gross dimensionierte Leitungen kann die Wasserqualität durch Bakterien und Legionellen beeinträchtigt werden. Die gesundheitlichen Risiken sind nicht zu unterschätzen. Bei Ferienwohnungen oder Hotels, die saisonbedingt nicht ständig bewohnt oder ausgelastet sind, sowie bei Schulhäusern und Kindergärten, die in den Ferien für mehrere Wochen leer stehen, kann eine Trinkwasserprobe sinnvoll sein. Bewohner in Altersheimen stellen eine Risikogruppe dar, deshalb ist eine Trinkwasserprobe bei zeitweise leerstehenden Zimmern empfehlenswert.
Ausserdem lohnt sich beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie die Überprüfung des einwandfreien Zustands der Wasserinstallation (Wasserproben, revidieren aller technischen Bauteile wie Sicherheitsventile, Rückschleger usw.) für beide Seiten. Die Trinkwasserproben führen wir in Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Labor durch.

Wenn Sie sich mit der Prävention und dem Thema sauberes Trinkwasser beschäftigen und unsicher sind, stehen wir gerne beratend zur Seite.