Flüssiggaskontrolle
Ein Rechaud auf dem Schiff, ein Warmwassererzeuger im Wohnwagen oder ein Grill auf dem Festgelände: So unterschiedlich das Einsatzgebiet sein mag, die Energiequelle bleibt die gleiche. Seit 2017 gelten neue EKAS-Richtlinien, weshalb jede Flüssiggasanlage mit mehr als 0,5 kg kontrollpflichtig ist.
Als Spezialisten für Gas- und Wasserinstallationen führen wir Flüssiggaskontrollen in den Regionen Glarus, St. Gallen und Graubünden sowie Zürich, Zug und Schwyz aus. Wir sind damit vertraut, dass die Verwendung von Flüssiggas zu schweren Unfällen führen kann. Für einen sicheren Umgang und um zu prüfen, dass die Anlage in tadellosem Zustand ist, begutachten wir sämtliche Komponenten wie Schlauch und Druckregler, messen mittels Schnüffelgerät die Dichtheit und kontrollieren mit unserem digitalen Druckprüfgerät die Funktionsfähigkeit. Im Anschluss erhalten Sie einen vollständigen Rapport.
Camping
Die Flüssiggasanlage Ihres Campinganhängers oder Wohnmobils muss gemäss EKAS-Richtlinien alle drei Jahre überprüft werden. Mittlerweile verlangen Strassenverkehrsämter vermehrt einen Nachweis. Auf dem Zeltplatz ist letztlich der Platzwart für die Durchsetzung verantwortlich. Damit der Funke der Vorfreude jedoch nicht in einem Platzverweis endet, empfehlen wir Ihnen, die Kontrolle rechtzeitig durchführen zu lassen. Für Campingplätze bieten wir übrigens auch Sammelkontrollen an.
Freuen Sie sich auf entspannte Ferien und füllen Sie die Checkliste Camping aus.
Schiff
Die Flüssiggasanlage auf Ihrem Schiff muss gemäss EKAS-Richtlinien alle drei Jahre überprüft werden. Beachten Sie, dass fest eingebaute Gasinstallationen ebenfalls kontrollpflichtig sind. Damit Sie Ihre Zeit an Bord unbeschwert geniessen können und weder gähnende Leere in der Gasflasche noch dunkle Rauchschwaden Ihr Vergnügen trüben, empfehlen wir Ihnen, die Flüssiggasinstallation von uns überprüfen zu lassen.
Bleiben Sie auf Kurs und vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
Festwirtschaft
Das Kontrollintervall für Gasgeräte, die für Feste wie Grümpelturniere oder Chilbis eingesetzt werden, beträgt gemäss EKAS-Richtlinien ein Jahr. Verantwortlich für die Kontrolle und Freigabe auf dem Festgelände ist letztlich der Brandschutz- oder Sicherheitsbeauftragte. Es lohnt sich, wenn Ihnen die fachmännisch durchgeführte Kontrolle nicht Wurst ist. Denn damit verhindern Sie, dass der Ofen am Ende aus bleibt.
Gehen Sie kein Risiko ein und füllen Sie die Checkliste Veranstaltungen vollständig aus.
Anmeldung zur Flüssiggaskontrolle
Füllen Sie das Onlineformular aus oder rufen Sie uns direkt an: Tel. 055 511 08 48
Weitere Informationen zur Flüssiggaskontrolle finden Sie hier:
Die nächste Grillparty kommt bestimmt
Möchten Sie Ihren privaten Gasgrill nicht in der Ecke schmoren, sondern auf Herz und Nieren prüfen lassen?
Bei uns ist immer Saison.
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